Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Geltung der Allgemeinen (Stornierungs-) Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen unseres Restaurants „Gaststätte Sulmtalhalle“ sind Grundlage von Tischreservierungen und von Veranstaltungsreservierungen (z.B. Feste, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern etc.) im und außerhalb des Festsaals der Sulmtalhalle sowie in der Gaststätte. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

2. Verbindlichkeit der Tisch- und Veranstaltungsreservierungen
– (1) Definitionen:
Tischreservierung (Tischbestellung): Hierbei werden Sitzplätze reserviert, die Auswahl an Speisen und Getränken wird im Voraus nicht festgelegt.

Veranstaltungsreservierungen: Es werden Sitzplätze reserviert, Speisen und Getränke werden im Wesentlichen im Voraus besprochen und festgelegt. Möglich ist ferner, dass Zusatzleistungen geordert werden, z.B. Tischdekoration, Sonderwünsche, o.ä..
– (2) Mit Ihrer Tischbestellung oder mit der Beauftragung zur Durchführung einer Veranstaltung (Veranstaltungsreservierung) geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl zu erscheinen und – falls Speisen und Getränke nicht im Voraus festgelegt werden – von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung oder mit der Beauftragung zur Durchführung einer Veranstaltung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.

– (3) Wir gehen davon aus, dass die Reservierungen für Erwachsene vorgenommen werden. Falls wir als Gäste auch Kinder begrüßen dürfen, bitten wir bereits vor der Reservierung um Mitteilung, ob davon auszugehen ist, dass diese à la carte essen werden und bitten um Mitteilung der Anzahl an Kindern unter 10 Jahren.
– (4) Bitte beachten Sie bei Veranstaltungsreservierungen: Besonders an Wochenenden liegen uns laufend Anfragen von Kunden für Veranstaltungsreservierungen (insbesondere Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Jubiläen etc.) vor. Mit Ihrer verbindlichen Reservierung müssen wir andere Anfragen für den von Ihnen reservierten Zeitraum/ Termin absagen. Daher ist es uns wichtig, dass auch Sie am Vertrag festhalten. Sollte es dennoch, wider Erwarten, für Sie nicht möglich sein, die geplante Veranstaltung durchzuführen, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihnen für diesen Fall eine Stornierungspauschale in Rechnung stellen müssen. Weitere Einzelheiten siehe unter Ziffer 5.

3. Anzahlung
Sie leisten per Kreditkarte oder in bar eine Anzahlung von EUR 2.000 inkl. jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer pro Person. Ihre Anzahlung wird dann mit dem Endpreis verrechnet.

4. Kostenlose Stornierung
– (1) Bei rechtzeitiger Absage einer Reservierung,
bei Tischreservierungen: bis spätestens 7 Tage vor der reservierten Uhrzeit berechnen wir Ihnen keine Stornierungspauschale.

bei Beauftragung zur Durchführung einer Veranstaltung (Hochzeit, Geburtstagsfeier o.ä.): bis spätestens 1 Jahr vor dem Veranstaltungstermin berechnen wir Ihnen keine Stornierungspauschale.

In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen raten wir Ihnen dringend, per E-Mail an unsere Adresse: info@sulmtalhalle.de oder höchstpersönlich in unserem Restaurant abzusagen.

– (2) Keine Stornierungspauschale entsteht ferner, soweit es uns noch möglich ist,

bei Tischreservierungen: den von Ihnen stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben oder

bei Veranstaltungsreservierungen: die Veranstaltung am selben Tag mit anderen Gästen in einer von der ursprünglichen Beauftragung um nicht mehr als 20% geringeren, abweichenden Anzahl an Gästen durchzuführen. Ist die Abweichung der Anzahl an Personen höher, als 20%, sind wir berechtigt, Ihnen die Stornierungspauschale nach Ziffer 5. „Stornierungspauschale (Schadenersatz)“ für die fehlende Anzahl an Gästen zu berechnen.

5. Stornierungspauschale (Schadenersatz)
Sagen Sie nicht rechtzeitig gem. § 4 Abs. 1 Ihre Tischreservierung oder die Durchführung der Veranstaltung ab, oder erscheinen Sie nicht an diesem Tag zur reservierten Uhrzeit (oder höchstens eine einer Stunde später) und können wir den reservierten Tisch bzw. die gebuchte Veranstaltung nicht anderweitig im Sinne von Ziffer 4. Absatz 2 vergeben, oder erscheinen Sie mit einer gegenüber der Reservierung um 20% geringeren Gästezahl, können wir einen angemessenen Ersatz für unsere nutzlosen Aufwendungen verlangen. Diese Stornierungspauschale beträgt mindestens die geleistete Anzahlung. Erfolgt die Absage der Reservierung weniger als 1 Jahr vor Veranstaltungsbeginn werden zusätzlich je angemeldeten Gast die nachstehend gestaffelten Beträge in Euro inkl. jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer fällig. Die geleistete Anzahlung wird darauf angerechnet. Sie ist jedoch mindestens zu leisten.
Bei Veranstaltungen: (alle Angaben gerechnet ab dem Tag der Reservierung).
Das Nichterscheinen steht der Absage gleich.
Absage der Reservierung bis 1 Jahr vor Veranstaltungsbeginn: Einbehalt und Anrechnung der Anzahlung auf unseren Schaden.
Zusätzlich zur Anzahlung/Vorausleistung bei…
Absage 1 Jahr bis mehr als 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Angebotspreises (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl
Absage 6 Monate bis mehr als 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Angebotspreises (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl
Absage 3 Monate bis mehr als 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 70% des Angebotspreises (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl
Absage 1 Monat bis zum Veranstaltungsbeginn: 80% des Angebotspreises (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl
Bei einer Gästezahl, die 20% geringer ist gegenüber der Reservierung: 80% des Angebotspreises (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x fehlende Personenzahl gegenüber der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl
Bei Tischreservierungen:
Bis 4 Stunden vor der reservierten Uhrzeit oder kurzfristiger: 10 Euro je angemeldeter Gast

6. Nachweis geringeren Schadens
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen vorgesehen.

7. Voraussetzungen für eine spätere Anrechnung der Stornogebühr
(gilt nur bei Tischreservierungen)
Besuchen Sie unser Restaurant innerhalb von vier Wochen nach dem abgesagten Termin mit einer um nicht mehr als 20% geringeren, von der ursprünglichen Reservierung abweichenden Anzahl an Gästen, werden wir die erhobene Stornierungspauschale auf Ihre Bestellung anrechnen.

8. Erstattung zusätzlicher Aufwendungen
Soweit Sie uns beauftragt haben, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft und legen Nachweise vor.

9. Datenschutz
– (1) Ihre personenbezogenen Daten werden nur erfasst, wenn Sie diese Angaben freiwillig im Rahmen einer Reservierung oder Zahlung per EC-Karte machen. Ihre Daten verwenden wir nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen und zur Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages. Auf schriftliche Anfrage informieren wir Sie über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
– (2) Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung, speziell wegen der Abrechnung, erforderlich ist.
– (3) Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich oder wenn die Speicherung aus sonstigen Gründen unzulässig sein sollte.

10. Rechnungen
Rechnungen der Fa. Lika ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Fa. Lika ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Fa. Lika berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Fa. Lika bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

11. Haftung
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden/ Gastes in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Fa. Lika übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Fa. Lika. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12. Ausschließlichkeit der Allgemeinen (Stornierungs-) Bedingungen bei Geschäften mit Unternehmern nach § 14 BGB
Diese Allgemeinen (Stornierungs-) Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers/ Reservierenden, welcher als Unternehmer nach § 14 BGB zu qualifizieren ist, werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers/Reservierenden dessen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos annehmen.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine solche im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine solche, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.